Auswandern nach Paraguay - Ihre Aufenthaltsgenehmigung

Diese Dokumente werden für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung (Cedula) in Paraguay benötigt:

  • Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten
  • Internationale Geburtsurkunde
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate bei Vorlage in Paraguay, muss seit neuestem den Vermerk „Überbeglaubigt für Ausland“ tragen.) (Beim beantragen des Führungszeugnisses auf der Behörde unbedingt darauf hinweisen! Die Überbeglaubigung erfolgt durch den Generalbundesanwalt.)
  • Internationale Heiratsurkunde (falls verheiratet) bzw. Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Bei minderjährigen Kindern, die nur mit einem Elternteil einwandern wird die notarielle Zustimmung des verbleibenden Elternteils benötigt, bzw. das eingetragene Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Bei schulpflichtigen Kindern wird das letzte Schulzeugnis benötigt. Dieses muss zuvor beim Kultusministerium beglaubigt werden.

Alle diese Dokumente müssen Sie, mit einer Apostille versehen mitbringen


  • Generalkonsulat der Republik Paraguay - Deutschland
    Bockenheimer Landstr. 51-53
    17. OG, Rhein-Main-Center
    D-60325 Frankfurt am Main
    Tel.: 069 977 836 15
    Notruftel.: 0175 519 7531
    Fax: 069 979 466 32
    e-mail: congralpy@congralpy.de
  • Botschaft von Paraguay - Österreich
    Prinz-Eugen-Str. 18/1/2/7
    A-1040 Wien
    Tel.: (+43 / 1) – 505 46 74
    Fax: (+43 / 1) – 941 98 98
    e-mail: embaparviena@chello.at
  • Botschaft von Paraguay - Schweiz
    Kramgasse 58
    CH-3011 Bern
    Tel.: 031 – 312 – 32 – 22
    Fax: 031 – 312 – 34 – 32